Mehr internationaler Wettbewerb bei Retailfonds

Geschrieben am 09.01.2015
von marcoripanti

Die umfassende Regulierung durch die AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fonds Management) betrifft in starkem Maße auch die Private Equity-Retailfonds. Privatanleger werden deutlich vor Risiken geschützt, aber manchen geht der Anlegerschutz zu weit. Immerhin: Der Vertrieb kann mit dem Gütesiegel „BaFin-Zulassung“ um Vertrauen werben. Und der Vertriebspass erleichtert das grenzüberschreitende Fundraising.

Die AIFM-Regulierung für Retailfonds betrifft das Management alternativer Investmentfonds (AIF), deren verwaltete Vermögenswerte insgesamt 500 Mio. EUR nicht überschreiten. Mit der Vertriebszulassung durch die BaFin gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sind zum Teil umfangreiche Prospekt- und Informationspflichten verbunden. Was bisher weitgehend ungeregelt war, ist nun streng reglementiert. Für den Vertrieb von Private Equity-Fonds an das breite Publikum ist ein Anzeigeverfahren nach § 316 KAGB notwendig. Beim Vertrieb von AIF an Privatanleger sind diesen vor Vertragsschluss unter anderem die wesentlichen Anlegerinformationen und der Verkaufsprospekt vorzulegen.

Dynamischer Abstimmungsprozess

Der Anlegerschutz sei wesentlich gestiegen, und das sei auch begrüßenswert, sagt Dr. Matthias Hallweger, Vorstand der HMW Innovations AG (vormals Alfred Wieder AG), die die MIG-Fonds vertreibt. Aber Bestrebungen der BaFin, Blindpool-Konstruktionen aus dem Markt zu drängen, stellten für einige Anbieter ein Problem dar. „Dies passt nicht richtig in die Arbeitsweise und Strategie von Venture Capital-Fonds, denn man kann nicht mit zeitlich so großem Vorlauf vorhersehen, in welche Unternehmen der einzelne Fonds investieren wird.“ Das letzte Wort sei aber bei der ganzen AIFM-Umsetzung noch nicht gesprochen, die BaFin sei offen für Argumente. „Das ist ein dynamischer Prozess und wir hoffen, dass wir da noch zu besseren Lösungen kommen“, so Hallweger. Dass der Gesetzgeber zu weitgehend den Anleger schützen wolle, ihn quasi entmündige, sei ein großer Nachteil im KAGB. „In diesem Punkt schlägt das Pendel zu weit aus.“ Es gebe ohnehin schon nicht viele Anbieter von Retailfonds, und Hallweger rechnet auch nicht mit einer Zunahme der Anbieter und der Fonds. Er rechne damit, dass sein Haus (bzw. MIG) 2015 mit Retailfonds deutlich über 100 Mio. EUR Eigenkapital einsammeln werde.

Gründliche BaFin-Prüfung

„Nicht nur für die Fondsgesellschaften, sondern auch für die Mitarbeiter der BaFin bedeutet das neue KAGB Neuland, vor allem in Bezug auf die Retailfonds. Der Prüfprozess kann ein halbes Jahr dauern, es ist aber zu begrüßen, dass die BaFin sich alle Fonds und die damit verbundenen Risiken gründlich und gewissenhaft anschaut“, sagt Ingrid Weil, Geschäftsführerin der IWF Fondsconsult, der künftigen KVG der Fidura Private Equity-Fonds (vorbehaltlich der erfolgten Registrierung). „Diese Zulassungspraxis und die Genehmigung kann sich dann – quasi als Güte- oder Qualitätssiegel – auch positiv auf den Vertrieb bzw. das Fundraising auswirken.“ Die Retailfonds von Fidura liegen im Volumen bei je ca. 30 Mio. EUR; in ein einzelnes Unternehmen werden max. 3 Mio. EUR investiert. „Natürlich ist die Regulierung auch mit erhöhten Kosten verbunden, wie zum Beispiel Kosten für den Zulassungsprozess wie auch spätere Kosten für die Verwahrstelle“, erklärt Weil. „Insgesamt wird durch die neuen Anforderungen und die Genehmigungspraxis der Retailfondsmarkt ausgedünnt, das ist jetzt schon zu spüren. Erfolgreiche Fonds werden aber alle Herausforderungen meistern.“

„Eine ganz andere Welt“

„Wir haben nun eine ganz andere Welt, man kann jetzt ein solches Produkt öffentlich an ein breites Publikum verkaufen – mit eben den besonderen Anforderungen an Zulassung, Vertrieb und Aufsicht“, sagt Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments (BAI). Angesichts der Zurückhaltung von Privatanlegern bezüglich Private Equity werde der Markt für Private Equity-Retailfonds eher klein bleiben. „Es dürfte momentan wohl insgesamt nur wenige entsprechende Dachfonds in der Pipeline geben. Ein Anbieter muss immerhin eine gewisse Summe pro Fonds einsammeln, um breit gestreut in Unternehmen anlegen zu können. Im gegebenen Marktumfeld eine genügend große Zahl von Privatanlegern zu gewinnen, ist schwierig.“ Dornseifer sieht in der AIFM-Umsetzung teils zu hohe Zugangshürden und eine gewisse Bevormundung der Anleger. „Stattdessen sollte man es Anlegern ermöglichen, ihre Anlagestrategien mehr eigenverantwortlich umzusetzen.“

EU-Vertriebspass bietet Erleichterung

Im sogenannten EU-Vertriebspass sieht Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker eine gewisse Erleichterung für die Anbieter, auch wenn manche dies etwas kritischer sähen. „Das dürfte den internationalen Wettbewerb um das Kapital der Privatanleger steigern“, sagt er. Unzicker ist Partner der Münchner Kanzlei Lutz Abel Rechtsanwalts GmbH, die im Bank- und Investmentbereich beratend tätig ist, u.a. für KVGs und Vertriebsgesellschaften. Im Übrigen seien die Auswirkungen aber schwer einzuschätzen, es fehle noch eine längere Praxis mit der grenzüberschreitenden Vermarktung. „Der Vertriebspass ist aber nur ein Punkt der Regulierung“, fügt Unzicker hinzu. Insgesamt sei der Retailmarkt noch nicht so richtig in Schwung gekommen; die Fondsgesellschaften hätten viele Neuerungen zu berücksichtigen und hohen administrativen Aufwand betrieben. „Ich halte das aber für eine Übergangsphase, irgendwann wird das alles ganz normal laufen. Wichtig für den Erfolg sind letztlich die wirtschaftliche Darstellbarkeit und Tragfähigkeit eines Fonds.“

Fazit

Bessere Vergleichbarkeit, mehr Wettbewerb – trotz mancher Nachteile bringt AIFM für die Anbieter von Retailfonds auch Vorteile. Das Fundraising wird in diesem engen Markt insgesamt zwar nicht einfacher, aber angesichts der dauerhaften Niedrigzinsphase suchen immer mehr Anleger nach Produkten mit höheren Renditen zur Depotbeimischung. Dies – in Verbindung mit dem „BaFin-Siegel“ – ist auch eine Chance.