Mehr Transparenz für Aufsicht und Anleger

Geschrieben am 09.09.2013
von Konrad Kirsch

Keine leichten Zeiten für die Emittenten von Publikums-Beteiligungsfonds: Meldungen über insolvente Schifffonds, notleidende Immobilienfonds und Exzesse im Finanzvertrieb haben das Vertrauen vieler Anleger in Fonds-Produkte erschüttert. Viele geben ihr Geld lieber aus, statt es in langfristige Anlagen zu investieren. Immerhin: Mit Inkrafttreten des neuen KAGB herrscht nun endlich Rechtssicherheit für Anbieter geschlossener Fonds. Das könnte dem Vertrieb neuen Aufwind geben.

Der Trend ist deutlich negativ: Die Platzierungszahlen, die der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen für das Segment Private Equity ausweist, sinken seit einem Jahr. Konnten die Emissionshäuser im zweiten Quartal 2012 noch 15,9 Mio. EUR Eigenkapital platzieren, erreichten sie im vierten Quartal mit 4,8 Mio. EUR nicht einmal mehr ein Drittel dieser Summe. Im ersten Quartal 2013 zeichneten Anleger nicht einen einzigen Euro – der absolute Tiefststand war erreicht. Von April bis Juni wurden 800.000 EUR platziert, das ist zwar besser als die Null aus dem Vorquartal, eine erfreuliche Entwicklung sieht jedoch anders aus.

Unsicherheit drosselt Vertrieb

Das Problem ist nicht nur der allgemeine Vertrauensverlust bei den Anlegern. Die Emissionshäuser beschäftigt auch die zunehmende Regulierung: Die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts, die seit 1. Januar 2013 in Kraft ist, hat die Richtlinien für Vermittler verschärft. Bedeutendere Auswirkungen hatte jedoch das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das Manager alternativer Investmentfonds und damit auch die Retail-Anbieter reguliert. Die Unsicherheit über den künftigen Rechtsrahmen hat viele Anbieter im ersten Halbjahr dazu veranlasst, den Vertrieb zu drosseln und mit der Auflegung neuer Produkte noch abzuwarten.

KAGB bringt lange To-do-Liste

Im zweiten Halbjahr könnte sich der Wind jedoch drehen: Das KAGB ist am 22. Juli 2013 in Kraft getreten, damit herrscht nun endgültige Klarheit über die neue Rechtslage. Emissionshäuser können nun mit den Anpassungsmaßnahmen beginnen – und da kommt einiges auf sie zu. Die Anbieter müssen die Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) beantragen und eine BaFin-Lizenz einholen. Sie müssen wie im offenen Fondsbereich Verwahrstellen beauftragen und ein Risikomanagementsystem etablieren. Insgesamt wird der Verwaltungsaufwand größer werden. Dr. Ferdinand Unzicker, Partner der Kanzlei Lutz Abel, erklärt: „Die Emissionshäuser haben nun eine erhöhte Informationspflicht gegenüber Aufsicht und Anleger, der sie nachkommen müssen. Die Branche wird an den Bankenstandard angenähert.“ Dementsprechend müssen künftig beispielsweise Jahresberichte veröffentlicht und ein Organisationshandbuch geführt werden. Emissionshäuser müssen laut dem Experten auch darauf achten, rechtzeitig interne Strukturen zu schaffen, um Altfonds separat betreuen zu können. Bereits in der Platzierung befindliche Fonds können unter Übergangsregelungen fallen, auch darum müssen sich die Anbieter zeitnah bemühen.

Neue Prospektanforderungen

Die neuen KAGB-Vorschriften werden sich auch auf den Vertrieb auswirken, denn auch die Prospektanforderungen wurden überarbeitet. Zwar gelten für Prospekte von Fonds, die bereits in der Platzierung sind, noch Übergangsregelungen. Doch für alle künftigen Prospekte wird eine weitgehend neue Konzeptionierung notwendig. „Die inhaltlichen Anforderungen wurden neu gestaltet und sind stark dem bisherigen Investmentrecht nachgebildet“, erläutert Unzicker. Deswegen werden sich die Gliederung und die Begrifflichkeiten an den offenen Fondsbereich annähern, erwartet der Experte. „Die Prospekte werden aber nicht schlanker werden, schließlich sind die Inhalte im Vergleich etwa zu offenen Wertpapierfonds bei geschlossenen Investmentvermögen vielfach wesentlich komplexer. Auch die Anforderungen der Rechtsprechung an die Gestaltung von Verkaufsprospekten sind unverändert zu berücksichtigen“, so Unzicker.

Überarbeitung der Kostenstruktur

Doch den Vertrieb erwarten nicht nur neue Prospekte. Um Vertrauen bei den Anlegern zu schaffen, wird die Transparenz erhöht werden müssen. Die Incentivierung der Vermittler steht auf dem Prüfstein, an der Kostenseite insgesamt wird gearbeitet. „Auch im Retail-Bereich werden wir eine Verschiebung der Gebühren sehen“, ist sich Dr. Matthias Hallweger sicher. Er ist Vorstand der HMW AG und der AWAG, die die MIG Fonds auflegt bzw. vertreibt. „Die Upfront Fees werden zugunsten höherer Investitionsquoten sinken und demgegenüber werden laufende, erfolgsabhängige Gebühren verstärkt. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Fonds sollte dies positive Effekte erzeugen“, erwartet er. Auch beim Reporting werden die Standards angeglichen. „Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen, bringt jedoch noch einige sehr aufwendige Prozesse mit sich“, kommentiert Hallweger.

Qualifizierung der Vermittler

Zunehmend wichtig wird auch die Qualifizierung der Vermittler. Der neue § 34 f der Gewerbeordnung hat die Berufszugangsregelungen verschärft: Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und u.a. eine Sachkundeprüfung erbringen. „Der Vermittler stellt das wichtigste Bindeglied zwischen dem Fonds und dem Anleger dar“, argumentiert Hallweger. „Gerade hier achten wir auf hohe Beratungsqualität, stellen diese mit einem eigenen Weiterbildungsprogramm sicher. Unsere HMW Emissionshaus AG im Verbund mit der AWAG legt großen Wert auf hohe Beratungsqualität, nur so können wir sicherstellen, dass unsere Anleger ihre Investitionsentscheidung auf vernünftiger Grundlage treffen.“ Die HMW, die nicht Mitglied im bsi ist, hat derzeit die MIG Fonds 12 und 13 in der Platzierung, beide haben laut Hallweger jeweils bereits über 50 Mio. EUR eingesammelt. Im ersten Halbjahr konnten die Fonds demnach ihr Platzierungsvolumen sogar um 8% gegenüber dem Vorjahreswert steigern. „Beim MIG 13 werden wir in Kürze die erste Überzeichnungsreserve öffnen müssen“, so Hallweger. Das könnte bereits ein positives Signal für den Gesamtmarkt sein.

Fazit:

Die strengeren Regulierungsvorschriften des KAGB und der Gewerbeordnung führen zu höheren Standards in der Branche. Auch wenn die Neuerungen den Anbietern von Retail-Beteiligungsfonds erst einmal einen Kraftakt abverlangen – sie sorgen für Professionalisierung und mehr Transparenz. Dies wird hoffentlich dazu beitragen, dass Privatanleger wieder Vertrauen in Finanzprodukte fassen. Davon dürften dann alle Seiten profitieren.

Eine Übersicht über aktuelle Platzierungsergebnisse von Publikumsfonds finden Sie in der Printausgabe.